Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel

 

Diese Teilnahmebedingungen gelten grundsätzlich für alle Gewinnspiele, welche auf der Website http://www.scfreiburg.com und den Social-Media-Kanälen (insbesondere, BlueSky, Instagram, YouTube, TikTok, Facebook) des Sport-Club Freiburg e.V. durchgeführt und beworben werden und regeln deren Durchführung. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu den Betreibern der genannten Social-Media-Kanäle und wird von solchen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

Veranstalter des Gewinnspiels ist ausschließlich der Sport-Club Freiburg e.V., Achim-Stocker-Straße 1, 79108 Freiburg („SCF“).

 

  1. Teilnahmeberechtigung

An dem Gewinnspiel dürfen ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland teilnehmen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

 

  1. Teilnahmeausschluss

Teilnehmer, deren Personenangaben nicht wahrheitsgemäß sind, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso werden Teilnehmer ausgeschlossen, die den Teilnahmevorgang und/oder die Verlosung manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen und/oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Von der Teilnahme am Gewinnspiel sind Mitarbeiter des SCF samt Angehörigen sowie Mitarbeiter von am Gewinnspiel beteiligten Firmen, Partner, Sponsoren und deren Angehörige ausgeschlossen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen und ein Gewinn in diesem Fall zurückgefordert werden. Jeder Teilnehmer kann nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Automatisierte Massenverfahren sowie Gewinnspielvereinigungen sind nicht zulässig.

Darüber hinaus können Teilnehmer, die im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel Äußerungen tätigen oder Handlungen vornehmen, welche nach Ansicht des SCF gegen geltende Gesetze, die guten Sitten oder die Regeln des guten Geschmacks verstoßen, insbesondere gewaltverherrlichende, pornographische oder politisch inkorrekte Äußerungen oder Handlungen darstellen, als auch Äußerungen tätigen oder Handlungen vornehmen, die den Ruf des SCF schädigen, jederzeit von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden.

 

  1. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch Einsendung einer vollständigen Bewerbung (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, Alter) per E-Mail an [efootball@scfreiburg.com] oder auf dem jeweils vom SCF ausdrücklich benannten Weg unter Beantwortung der im jeweiligen Gewinnspiel angegebenen Frage bzw. Thema.

Eine Teilnahme durch Postings oder sonstige Äußerungen auf den Social-Media-Kanälen des SCF ist möglich, sofern nicht im Einzelfall ausgeschlossen.

Soweit nicht anders angegeben, können Teilnehmer während des Gewinnspielzeitraumes nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen.

 

  1. Gewinnspielzeitraum

Der Gewinnspielzeitraum ist in der konkreten Beschreibung des jeweiligen Gewinnspiels angegeben.

 

  1. Ermittlung des Gewinners

Aus allen gültigen Bewerbungen, die bis zum Ablauf des Gewinnspielzeitraums beim SCF eingegangen sind erfolgt die Auslosung nach dem Zufallsprinzip.

 

  1. Gewinn

Der Gewinner erhält den jeweils in der konkreten Beschreibung des Gewinnspiels angegebenen Gewinn. Die Gewinne, soweit mehrere ausgelobt werden, können nur gemeinsam in Anspruch genommen werden; eine Einzelbeanspruchung der beiden Gewinne ist nicht möglich. Der Gewinn kann nicht bar ausgezahlt werden und ist nicht übertragbar.

Für den Fall, dass Tickets für Veranstaltungen des SCF als Gewinn ausgelobt sind, wird auf die Geltung der allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (abzurufen unter 20250825_ATGB.pdf) hingewiesen.

 

  1. Vertragspartner

Sofern Fremdleistungen im Rahmen des Gewinnspiels ausgelobt werden, wird der SCF nicht selbst Partei der durch das Gewinnspiel begründeten Verträge, sondern vermittelt diese lediglich zwischen dem jeweiligen Gewinnanbieter und dem Gewinner. In allen Übrigen Fällen ist der SCF selbst Vertragspartner.

 

  1. Gewinnabwicklung

Der ermittelte Gewinner wird im Anschluss an den Gewinnspielzeitraum über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert und über seinen Gewinn, die Gewinnabwicklung sowie ggf. nötige nächste Schritte in Kenntnis gesetzt. Der Gewinner hat bis zum Ablauf des Gewinnspiels gegenüber dem SCF einen schriftlichen Nachweis seiner Volljährigkeit mittels amtlichen Lichtbildausweis zu erbringen, ausdrücklich zu erklären, dass er den Gewinn annimmt sowie die ggf. nötigen nächsten Schritte zu vollziehen. Sofern der Gewinner dieser Mitwirkungspflicht nicht fristgerecht nachkommt, ist der SCF berechtigt, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Der ursprüngliche Gewinner hat dann keinen Anspruch mehr auf den Gewinn. Der SCF kann einen neuen Gewinner ermitteln, wenn der ursprüngliche Gewinner an der Entgegennahme des Gewinns gehindert ist oder der Gewinner den Gewinn ausdrücklich ablehnt.

Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden. Eine Barauszahlung des Gewinnes oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich.

 

9. Persönlichkeitsrechte bei Film- und Fotoaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass sein Name im Fall des Gewinns im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlicht wird. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem für den Fall des Gewinns damit einverstanden, dass während der Einlösung des Gewinns und der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen durch den SCF bzw. durch einen vom SCF beauftragten Fotografen gemacht werden, auf welchen der Teilnehmer abgebildet und zu erkennen sein wird, die vom SCF zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Insbesondere umfasst diese Genehmigung die Veröffentlichung auf den Internetseiten sowie den Social Media-Profilen/Kanälen des SCF.

  1. Vorzeitige Beendigung, Unterbrechung und/oder Änderung des Gewinnspiels

Der SCF behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden, zu unterbrechen und/oder zu ändern. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen technischer oder sonstiger Gründe, die einen ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels gefährden oder verhindert oder die Fairness des Spiels beeinträchtigt erscheint.  Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.

 

  1. Haftung

Der SCF haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, die für die Gewinnspieldurchführung wesentlich sind, da sie diese erst ermöglichen, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des SCF bei einfacher Fahrlässigkeit auf den gewinnspieltypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.

 

  1. Datenschutzhinweise

Der SCF ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der vom Teilnehmer des Gewinnspiels angegebenen personenbezogenen Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz des SCF finden sich in der jeweils aktuellsten Fassung in der Rubrik Datenschutz auf der Webseite unter https://www.scfreiburg.com/de/datenschutz/.

Der SCF wird die personenbezogenen Daten als SCF von Gewinnspielen verarbeiten und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen speichern, soweit dies zur Begründung des Rechtsverhältnisses mit dem Teilnehmer sowie zur anschließenden Durchführung und Abwicklung des Gewinnspieles erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO).

Die personenbezogenen Daten werden ggf. an den mitbeteiligten Partner übermittelt, um den Teilnehmer die Gewinne zu ermöglichen. Weiterhin kann eine Übermittlung der Daten an Dienstleister, die im Auftrag des SCF Leistungen erbringen (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS-GVO) erfolgen. Sofern sich ein Dienstleister des SCF in einem Drittland befindet, wird durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Verwendung von EU-Standardvertragsklauseln) gewährleistet, dass die Rechte des Teilnehmers als betroffene Person gewahrt sind.

 

  1. Sonstiges

Eventuell anfallende Steuern für Sachzuwendungen werden vom SCF übernommen (§37b EStG).

  1. Ausschluss Rechtsweg

Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten vereinzelte Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, dann berührt diese Unwirksamkeit die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht.

Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmer/-in und dem SCF unterliegen ausschließlich deutschem Recht.